Es gibt zum Thema Gaswechsel immer wieder Fragen, die häufiger auftauchen. Deshalb sind hier einige der wichtigsten Fragen übersichtlich mit einer möglichst ausführlichen Antwort zusammengestellt.
Muss ich meinem Gasanbieter selber kündigen?
Nein, die Kündigung übernimmt ihr neuer Anbieter. Dadurch ist auch der nahtlose Versorger-, bzw. Anbieterübergang. Aber auch wenn Sie schon selber gekündigt haben, oder aber Ihr Versorger Ihnen schon gekündigt hat, was durchaus auch einmal vorkommen kann, kann man das Kündigungsdatum vor Vertragsabschluss auch händisch eingeben. So sollte eigentlich beim Wechsel nichts schief gehen.
Worauf ist bei der Auswahl eines neuen Gastarifs zu achten?
Um einen möglichst transparenten Gaspreis-Vergleich zu erreichen, sollten etwaige Neukundenbonus-Zahlungen nicht berücksichtigt werden. Diese sind zwar ganz schön, verfälschen aber das Ergebnis, wenn man sich längerfristig an einen neuen Anbieter binden möchte. Weitere beachtenswerte Tarif-Eigenschaften sind auch die Vertragslaufzeit (ob 1 Jahr oder 2 Jahre…), Inklusiv-Volumen und Zahlweise. Wer absolute Preissicherheit will, muss zudem auf die sogenannte Preisbindung achten.
Ist der Wechsel des Gasanbieters kostenlos?
Kurze Antwort: Ja, vollständig kostenlos online abwickelbar.
Kann man als Mieter seinen Gasanbieter wechseln?
Jein. Hat Ihr Vermieter für alle Mietparteien denselben Anbieter in einer Umlage festgelegt, bleibt Ihnen nur noch die Bitte an den Vermieter einen günstigeren Gasanbieter zu wählen.
Muss ich eine Einstellung der Gaslieferung befürchten?
Nein, kommt es zu einer Unterbrechung “springt” automatisch der Grundversorger ein. Diese Lieferung ist natürlich nicht kostenlos, es entsteht jedoch auch keine Unterbrechung der Gaslieferung. Gleiches gilt übrigens auch beim Strom, falls Sie parallel zum Gas- auch Ihren Stromanbieter wechseln möchten.