Wer kann den Gasanbieter überhaupt wechseln?

Der Wechsel des Gasanbieters ist besonders dann interessant, wenn Unternehmen mit günstigen Preisen locken. Um von diesen Angeboten zu profitieren, muss zuerst der Vertrag mit dem alten Versorger gekündigt werden.

Die Gasversorgung wird durch einen Anbieterwechsel nicht unterbrochen – im Wesentlichen handelt es sich beim Wechsel nur um einen buchhalterischen Vorgang, der die physikalische Gaslieferung nicht gefährden dürfte.

Doch manchmal ist der Wechsel nicht sofort möglich – und in manchen Fällen ist der Verbraucher gar nicht berechtigt, selbst eine Kündigung auszusprechen.

Wenn der Vermieter mit dem Gasanbieter abrechnet

Den Anbieter für Strom zu wechseln ist einfach und für jeden Mieter möglich.

Für Gaskunden gilt dies allerdings nur eingeschränkt. Zwar kann grundsätzlich der Verbraucher selbst bestimmen, von wem er mit Gas zum Kochen und Heizen versorgt werden will.

Aber wer keinen eigenen Gaszähler hat und nicht in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Anbieter für Gas steht, zahlt für seine Energie nur indirekt – über den Vermieter. Dieser rechnet selbst mit dem Gasanbieter ab und wälzt die Kosten auf die Mieter um.

Als Mieter hat man selbstverständlich die Möglichkeit, seinen Vermieter auf einen Wechsel hinzuweisen. Das kann sich in vielen Fällen lohnen. Letztlich liegt die Entscheidung jedoch immer beim Vermieter.

Auf Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten achten!

Auch wenn man selbst als Verbraucher die Wahl des Gasanbieters bestimmen kann, ist man häufig vertraglich gebunden. Ein schneller Wechsel ist oft nicht möglich. So gibt es Mindestvertragslaufzeiten, die manchmal zwei Jahre betragen.

Während dieser ersten Zeit gibt es kein ordentliches Kündigungsrecht. Eine außerordentliche Kündigung, die den Weg zu einem neuen Anbieter frei macht, ist nur unter besonderen Voraussetzungen gegeben.

Dies kann beispielsweise ein vertragswidriges Verhalten des Gasanbieters sein.

Beispiele: Die Versorgung mit Gas kommt nicht zustande oder ist über längere Zeiträume unterbrochen, der Anbieter reagiert nicht auf Beschwerden oder erweist sich als äußerst unzuverlässig.

In solchen Fällen kann fristlos gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit müssen die Kündigungsfristen beachtet werden.

Oft kann nur innerhalb von drei Monaten gekündigt werden. Die Tarife der Grundversorgung sehen dagegen meist nur Kündigungsfristen von vier Wochen vor.

Vergleichen lohnt sich

Wer den Gasanbieter wechseln kann, ist gut beraten, die Tarife und Konditionen der Gasanbieter miteinander zu vergleichen.

Einsparungen bis zu 100 Euro im Jahr sind durch den Wechsel zu einem günstigeren Tarif nicht selten. Der Übergang ist ohne aufwendige Formalitäten möglich, weil sich der neue Versorger für die Kündigung des alten Vertrags bevollmächtigen lässt.

Auch wenn der Umstieg nicht unmittelbar nach Beendigung des alten Vertrags klappt, ist eine Unterbrechung der Gasversorgung nicht zu befürchten. Für die Übergangszeit kommt automatisch ein Vertrag mit dem lokalen Grundversorger zustande.

In der Regel ist der Wechsel des Gasanbieters daher mit keinem Risiko verbunden. Es lohnt sich also, Tarife zu vergleichen – und zu wechseln, wenn dies möglich ist.

Über uns

Redaktion

Wir hatten einfach irgendwann genug von ständig steigenden Gastarifen und haben uns deshalb nach alternativen Angeboten umgesehen. Um anderen an unseren Erfahrungen Teil haben zu lassen, haben wir Gas-wechseln.org ins Leben gerufen. Check unseren Gasanbieter Vergleich oder stöbere in unseren Wechsel-Informationen falls du noch zögern solltest.

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