Wer übernimmt die Kündigung beim Gasanbieterwechsel?

Ein Gasanbieterwechsel ist schnell erledigt. Die Kündigung erfolgt in der Regel durch den neuen Anbieter, welcher sich auch um die sonstigen, teilweise lästigen Formalitäten kümmert.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

Gasanbieterwechsel: Wer kündigt?

Bei einem Gasanbieterwechsel kündigt grundsätzlich der neue Anbieter den alten bzw. noch aktuellen Vertrag. Dazu werden lediglich die Zählerstände benötigt. Der Neue informiert den alten Anbieter dann über den Wechsel.

Auch die eigentliche Ummeldung erfolgt durch den neuen Anbieter, insofern keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden.

Anders sieht es aus, wenn der Wechsel auf Wunsch des alten Gasanbieters erfolgt. Kündigt dieser den Vertrag, weil beispielsweise Zahlungsrückstände vorliegen, müssen die Formalitäten zum Teil auch vom Kunden abgewickelt werden.

Schließlich existiert bei einer fristlosen Kündigung im Regelfall noch kein neuer Anbieter, der sich um die Übermittlung der Zählerstände und andere Einzelheiten kümmert.

Kann auch selbst gekündigt werden?

Der neue Gasanbieter übernimmt im Normalfall die Kündigung des alten Vertrags. Es gibt allerdings auch Situationen, in denen Kunden ihren Gas-Vertrag selbst kündigen können.

So etwa, wenn der Kündigungstermin nur noch wenige Tage entfernt ist und alle Formalitäten schnell erledigt sein müssen. Auch das Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Preiserhöhung ist meist an recht kurze Fristen gekoppelt und sollte deshalb schnellstmöglich in Anspruch genommen werden.

Verbraucher haben dann die Möglichkeit, spezielle Vorlagen, die im Internet zu finden sind, auszufüllen und dadurch rechtzeitig zu kündigen. Natürlich ist es auch möglich, die Kündigung komplett selbst zu verfassen und dem Anbieter zukommen zu lassen.

Ganz wichtig: Mit der Kündigung beim alten Anbieter sollte bereits ein neuer Gasanbieter vorliegen. Nur so ist garantiert, dass der Wechsel problemlos vonstatten geht und eine lückenlose Gasversorgung besteht. Im Zweifel dürfte aber auch der Grundversorger einspringen.

Wer kündigt bei einem Gasanbieterwechsel? Diese Frage lässt sich also nicht eindeutig beantworten.

Im Regelfall kündigt der neue Anbieter den Vertrag, bei einem Zahlungsverzug kann die fristlose Kündigung durch den alten Anbieter erfolgen und bei kurzen Fristen kann das Kündigungsformular auch selbst ausgefüllt und abgeschickt werden.

Deshalb: Vorher informieren, welcher Fall vorliegt und dann eine Entscheidung treffen. Der Wechsel selbst funktioniert dann recht einfach.

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Redaktion

Wir hatten einfach irgendwann genug von ständig steigenden Gastarifen und haben uns deshalb nach alternativen Angeboten umgesehen. Um anderen an unseren Erfahrungen Teil haben zu lassen, haben wir Gas-wechseln.org ins Leben gerufen. Check unseren Gasanbieter Vergleich oder stöbere in unseren Wechsel-Informationen falls du noch zögern solltest.

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